Betreuungsleistung und Entlastungsleistung Dresden

Entlastungesleistungen: Hilfe für Helfende in Dresden und Umgebung

  • Entlastungungspflege nach ihrem Bedarf
  • geschultes & freundliches Personal
  • kostenlose & unverbindliche Beratung
Logo - Betreuungs- und Entlastungsleistungen Dresden Verhinderungspflege

Alltagsbegleitung24 bietet Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie Verhinderungspflege in und um Dresden und Umgebung an.

Wir beraten Sie gern, helfen bei Bedarfsermittlung & Antragsstellung und bieten Pflegeleistungen an.

Die häusliche Pflege eines Familienmitglieds ist für viele Menschen ein Fulltime-Job, der Kraft und Nerven kostet. Damit die individuellen Bedürfnisse aller Beteiligten nicht zu kurz kommen, können Sie sich kostenlos die notwendige und verdiente Unterstützung holen. Dafür hat jeder Pflegeversicherte per Gesetz Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Unser Team von Alltagsbegleitung24 steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt Sie dort, wo Sie bei der häuslichen Pflege Hilfe benötigen. Pflegebedürftige werden von unseren geschulten Mitarbeitern optimal versorgt, während betreuende Angehörige neue Kraft für ihre verantwortungsvolle Aufgabe tanken können.

Die beste Nachricht: Unsere Betreuungs- und Entlastungsangebote in Dresden und Umgebung werden von der Pflegekasse finanziert.

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Nutzen Sie die Unterstützung, die Ihnen zusteht.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung unter 0351 – 270464224 oder per E-Mail an kontakt@alltagsbeleitung24.de.

Kostenlose Hilfe bei der häuslichen Pflege

Seit Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause oder ambulant gepflegt werden. Die Pflegeversicherung sieht dafür einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro vor. Diesen Betrag können Sie unabhängig vom Pflegegrad und zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung nutzen.

Die Entlastungsleistungen sind im „Sozialgesetzbuch § 45b SGB XI Entlastungsbetrag“ geregelt. Hier heißt es in Satz 1:

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.“

Bei Alltagsbegleitung24 erfahren Sie, wie Sie von diesen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen profitieren und worauf Sie achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden.
  • Die Pflegekasse finanziert Entlastungsleistungen mit einem Betrag von 125 Euro pro Monat (Entlastungsbetrag).
  • Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen.

Gut zu wissen

Sie können bis zu 40 Prozent des Betrages für Pflegesachleistungen zusätzlich für Entlastungsleistungen nutzen. Für diese Umwidmung ist lediglich ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig. Der Entlastungsbetrag wird dadurch nicht niedriger.

Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Bei Entlastungs- und Betreuungsleistungen handelt es sich um unterstützende Angebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Vorgesehen ist, dass geschulte Ehrenamtliche, Fachkräfte oder ambulante Pflegedienste einige Stunden pro Woche verschiedene Aufgaben der häuslichen Pflege übernehmen. Allgemein kann dabei unterschieden werden zwischen Leistungen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen (Entlastungsleistung) und Leistungen für die pflegebedürftige Person selbst (Betreuungsleistungen).

Entlastungsleistung

Leistungen, die vordergründig zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen. Entlastungsleistungen zielen in der Regel darauf ab, Überforderung der pflegenden Angehörigen zu vermeiden und sie im Umgang mit allgemeinen sowie pflegebedingen Alltagsanforderungen zu unterstützen, beispielsweise durch Hilfe im Haushalt.

Betreuungsleistung

Leistungen zur Versorgung, Beschäftigung sowie Förderung des Pflegebedürftigen.

Betreuungsleistungen sollen in erster Linie zur Aktivierung und zum Erhalt der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen beitragen. Dabei können beispielsweise kreative Tätigkeiten und gemeinsame Aktivitäten wie Spaziergänge, Backen und Basteln die soziale Teilhabe sowie geistigen Fähigkeiten fördern.

Warum sind Betreuungs- & Entlastungsleistungen sogenannte „niedrigschwellige“ Pflegeleistungen?

Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Unterstützung im Alltag werden häufig „niedrigschwellige Pflegeleistungen“ genannt. Der Begriff „niedrigschwellig“ soll ausdrücken, dass es sich um einfach zugängliche Entlastungsleistungen handelt. Dahinter steckt die Annahme, dass es für viele Pflegeversicherte und ihre Angehörigen einfacher ist, wenn sie zu Hause stundenweise Hilfe und Unterstützung (Entlastungsleistungen) erhalten, statt dauerhaft in einem Pflegeheim oder in einer anderen Einrichtung untergebracht zu werden.

Welche Leistungen werden mit dem Entlastungsbetrag von der Pflegekasse bezahlt?

Der monatlich verfügbare Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten durch die Inanspruchnahme unterstützender Leistungen entstehen. Den Betrag können Sie für ganz unterschiedliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen, wie zum Beispiel:

  • Tages- und Nachtpflege (einschließlich der Kosten für Unterkunft und Mahlzeiten)
  • Kurzzeitpflege
  • ambulante Pflegedienste
  • Gruppen- und Einzelbeschäftigungsangebote (zur Aktivierung und Kompetenzförderung des Pflegebedürftigen)
  • unterstützende Angebote im Alltag, beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Verhinderungspflege

Gut zu wissen

Entlastungsbeträge behalten bis zum 30. Juni des Folgejahres ihre Gültigkeit. Das heißt, dass Sie nicht gebrauchte Beträge auch ansparen und später einsetzen können.

Unterschiede bei den Pflegegraden – Darauf sollten Sie achten

Je nach Pflegegrad gibt es bei den Nutzungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags einige Unterschiede. Zum Beispiel können ab Pflegegrad 2 körperbezogene Pflegeleistungen nicht mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden. Das sollten Sie wissen:

  • Personen der Pflegestufe 1 können alle notwendigen Leistungen eines Pflegedienstes mitfinanzieren.
  • In den Pflegegraden 2 bis 5 sind körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie etwa das Waschen und Anziehen hilfebedürftiger Personen, ausgenommen. Diese Leistungen dürfen ausschließlich mit den Pflegesachleistungen finanziert werden. Der Entlastungsbetrag hingegen steht nur für die zusätzliche Unterstützung zur Verfügung.

Gut zu wissen

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Pflegeheime den Entlastungsbetrag nach § 43b für zusätzliche Betreuung und Aktivierung bei der Pflegekasse abrufen.

Wie können Sie den Entlastungsbetrag beantragen?

Für den Entlastungsbetrag muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Es gilt das so genannte Kostenerstattungsprinzip. Das heißt, dass Sie das ausgewählte Angebot zunächst aus eigener Tasche bezahlen – oder mit dem Pflegedienstleister direkt eine Abtretungserklärung vereinbaren. Die Pflegeversicherung erstattet bis zu 125 Euro im Monat, wenn Sie die Rechnung der Aufwendungen nachträglich bei der Pflegekasse einreichen.

Tipp: Damit die Betreuungs- und Entlastungsleistungen rückwirkend bezahlt werden, muss der Leistungserbringer nach dem aktuellen Landesrecht qualifiziert sein. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld bei Ihrer Pflegekasse, welche Anbieter zugelassen sind – unser Institutionskennzeichen (IK)  zur Prüfung bei Ihrer Pflegekasse lautet 461419564.

Checkliste: Das müssen Sie für die Kostenübernahme beachten

  • Es gilt das Kostenerstattungsprinzip: Sie zahlen das Angebot zunächst aus eigener Tasche.
  • Für eine Erstattung müssen die Rechnungen bei der Pflegeversicherung eingereicht werden.
  • Das ausgewählte Angebot muss nach Landesrecht anerkannt sein.
Entlastungsbetrag Kostenerstattung Kostenübernahme - - Alltagsbegleitung24 Dresden

Gut zu wissen

Der Pflege- oder Entlastungsdienst kann auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Pflegeversicherte eine Abtretungserklärung unterzeichnen. In diesem Fall müssen Sie nicht in Vorkasse treten. Mehr Informationen und Tipps zur Abtretungserklärung finden Sie in unserem Ratgeber & News-Bereich.

Lassen Sie sich nicht von Formaltitäten entmutigen.

Wir beraten Sie gerne individuell und kompetent zu den Betreuungs- und Entlastungsleistungen die Ihnen zustehen.

Nutzen Sie unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Dresden

Welche Betreuungs- und Entlastungsleistungen bieten wir an?

Sie suchen professionelle Unterstützung für die häusliche Pflege in Dresden und Umgebung? Unser geschultes Team von Alltagshilfe24 bietet individuelle Hilfe durch folgende Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Niedrigschwellige Entlastungsleistungen

Pflegebegleitung zur Bewältigung von allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen

  • unterstützende Beratung für pflegende Angehörige über die Möglichkeiten der häuslichen Pflege
  • Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben der häuslichen Pflege, beispielsweise bei der Beantragung von Pflegeleistungen und Dokumenten (z.B. Schwerbehindertenausweis)
  • Hilfestellung bei pflegebedingten Umbaumaßnahmen in der Wohnung
  • Unterstützung bei der Korrespondenz mit Behörden, Versicherungen und Banken

Alltagsbegleitung

  • Botengänge, wie etwa Besorgung von Rezepten aus der Arztpraxis, Abholung der Medikamente aus der Apotheke
  • Begleitung zu Terminen, z.B. zum Arzt, zu Therapeuten und Behörden
  • Fahrdienste

Hilfe im Haushalt und haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Reinigungsarbeiten
  • Wäschepflege
  • Erledigung des Einkaufs
  • gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten (kochen und backen)
  • Blumenpflege, Bewässerung der Zimmerpflanzen
  • Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Hecke schneiden, Schnee schieben
  • Versorgung der Haustiere (Gassi gehen, füttern, Reinigen der Katzentoilette)

Niedrigschwellige Betreuungsleistungen

Beschäftigungsangebote zur Förderung und Aktivierung des Pflegebedürftigen

  • Unterstützung bei der Planung und Strukturierung des Tagesablaufes
  • Beaufsichtigung und Versorgung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie etwa Demenzkranke
  • Bewegungs- und Koordinationsübungen für körperlich eingeschränkte Menschen
  • Gedächtnistraining
  • Orientierungstraining
  • Anregung zu sozialen Kontakten und zur Interaktion, beispielsweise bei Brett-, Karten- und Gesellschaftsspielen
  • gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zu Gottesdiensten oder kulturellen Veranstaltungen
  • kreative Tätigkeiten wie Basteln und Malen
  • Hilfe bei Handarbeiten und anderen Hobbys
  • gemeinsames Lesen von Büchern und Zeitungen
  • gemeinsames Singen und Musizieren
  • Gesprächsführung

Gut zu wissen

Sie können die Preise, Form und Inhalte für die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen mit Ihrem Anbieter frei verhandeln. Dabei ist es unerheblich, ob Sie mit einem Pflegedienst oder mit einem anderen Anbieter zusammenarbeiten.

Wie können wir Sie bei der häuslichen Pflege unterstützen?

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung unter 0351 – 270464224 per E-Mail an kontakt@alltagsbegleitung24.de.

Gemeinsam mehr erreichen

Häusliche Pflege ist ein verantwortungsvoller Vollzeitjob. Doch Sie müssen nicht alles alleine bewältigen! Professionelle Unterstützung im Pflegealltag kann Ihnen die Zeit und Lebensqualität schenken, die Sie verdient haben. Gemeinsam schaffen wir mehr.

Sie haben weitere Fragen?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, und vereinbaren Sie direkt ein kostenfreies Beratungsgespräch unter 0351 – 270464224 oder per E-Mail an kontakt@alltagsbegleitung24.de.

  • kompetente Beratung
  • keine Vorkasse nötig
  • Hilfe bei allen Formalitäten
  • anerkannter Pflegedienst
  • kassenunabhängig
  • geschultes Personal
  • freundlich & engagiert

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